Gas- und Wärmepreisbremse 2023

Mit der Gas- und Wärmepreisbremse der Bundesregierung sollen die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bei den Energiekosten deutlich entlastet werden. Die Gas- und Wärmebremse gilt zunächst bis Ende 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Für welche Fernwärmekunden kommt die Gas- und Wärmepreisbremse zur Anwendung?

Ob Sie überhaupt eine Entlastung erhalten und wie hoch Ihre Entlastung durch die Gas- und Wärmepreisbremse ausfällt, hängt davon ab,

  • wie hoch Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis ist,
  • wie viel Sie im Abrechnungszeitraum 2021 verbraucht haben und
  • wie viel Sie im aktuellen Abrechnungszeitraum verbrauchen werden.

Für unsere Fernwärmekunden des Versorgungsgebietes Heizhaus Nord sowie die Kunden von dezentralen Gasanlagen findet der Preisdeckel von 9,5 ct/kWh bzw. 12 ct/kWh keine Anwendung. Auch wenn unser Gaslieferant, die Prenzlauer Stadtwerke GmbH für das Jahr 2023 ihre Arbeitspreise mehr als verdoppelt hat, liegen die vertraglich vereinbarten Bruttoarbeitspreise der FWG hier unter den gesetzlichen Preisbremsen.

Anders ist es im Versorgungsgebiet Heizhaussüd. Hier wird mit der Preisbremse der Wärmepreis für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 9,5 ct/kWh brutto gedeckelt. Grundlage für die Berechnung des Jahresverbrauches 2023 ist der tatsächliche Jahresverbrauch des Kalenderjahres 2021.

Alle FWG-Kunden im Versorgungsgebiet Süd erhalten spätestens bis zum 28. Februar 2023 ihren individuellen Entlastungsbetrag 2023 und ihren festgesetzten Abschlag brieflich mitgeteilt.

Die Mieterinnen und Mieter der Muttergesellschaft WOBA Templin-UM müssen nichts tun. Die Entlastungen werden im Jahr 2024 mit der Betriebskostenabrechnung 2023 berücksichtigt.

KONTAKT

Fernwärmegesellschaft mbH Templin
Bahnhofstr. 32
17268 Templin

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