Die „Dezember-Soforthilfe“ für Gas und Fernwärme ist da!
Nach der Rücknahme der Beschaffungsumlage zum 01. Oktober 2022 und der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent zum gleichen Zeitpunkt, wurde nun die dritte Entlastungsstufe auf den Weg gebracht, um Bürger und Bürgerinnen weiter im Kampf gegen die hohen Energiekosten zu entlasten.
Für alle privaten sowie kleinen und mittleren gewerblichen Kunden übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag 2022 für Gas und Fernwärme. Diese einmalige Soforthilfe wird die FWG-Fernwärme GmbH Templin für all ihre Kunden bzw. Vertragspartner beantragen.
Sie sind Lastschriftkunde, dann werden wir für Dezember 2022 keinen Abschlag von Ihrem Konto abbuchen. Wenn Sie selbst überweisen oder einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, dann hätten Sie die Möglichkeit Ihre Abschlagszahlung für Dezember 2022 auszusetzen. Sollten Sie Ihren Dezemberabschlag bereits bezahlt oder gar keine Abschläge vertraglich vereinbart haben, dann werden wir Ihr Guthaben in der nächsten Abrechnung verrechnen.
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